JOBCENTER HOF STADTGEMEINSAM DAS RICHTIGE FINDEN
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HILFE FÜR FLÜCHTLINGE AUS DER UKRAINE (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ab dem 01.06.2022)

Nach Erteilung eines Aufenthaltstitels können Sie einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch - SGB II stellen.

Sofern Sie über 15 Jahre alt sind, noch keinen Anspruch auf Regelaltersrente haben und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können, prüfen wir Ihre Ansprüche zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes, wenn Sie in der Stadt Hof wohnen.

Das Bürgergeld beinhaltet unter anderem Ihre Bedarfe für den Lebensunterhalt, Unterkunftskosten, Krankenversicherungsschutz und wir beraten Sie zu den Unterstützungsmöglichkeiten für eine Arbeitsaufnahme.

Wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie telefonisch einen Termin unter u.a. Kontaktdaten.

Versuchen Sie bitte nach Möglichkeit einen Vertrauten Ihrer Wahl zur Übersetzungshilfe mitzubringen.

Wir haben auf unserer Internetseite bereits die notwendigen Antragsunterlagen und eine Checkliste für die erforderlichen Nachweise zum Ausdruck bereitgestellt.

Für eine schnellstmögliche, umfassende Leistungsgewährung reichen Sie die Unterlagen bitte vollständig ein, beantragen Sie eine Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung und eröffnen Sie ein Bankkonto.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Adresse: Äußere Bayreuther Straße 2 in 95032 Hof

Tel. Erreichbarkeit Mo bis Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr unter 09281 / 785 950 &

Do 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Telefax: 09281 785 959

E-Mail: jobcenter-hof@jobcenter-ge.de

e-Service: www.jobcenter.digital

Internetseite: www.Jobcenter-Hof-Stadt.de